Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll im September verabschiedet werden, nachdem das Bundeskabinett den Regierungsentwurf Ende Juli beschlossen hatte. Somit wird das HinSchG voraussichtlich im Dezember in Kraft treten.

Entsprechend der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, um Verstöße gegen das Unionsrecht zu melden. Dieses sollte bereits im Dezember 2021 umgesetzt werden.

Das Gesetz verpflichtet Behörden und Unternehmen ab 50 Beschäftigten, Meldekanäle für Hinweisgeber zu betreiben. Betriebe von 50 – 249 Beschäftigten bekommen dafür bis Ende 2023 Zeit.

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